Da der Beruf des Tierheilpraktikers nicht gesetzlich geschützt ist, hat es sich der „Verband freier Tierheilpraktiker e.V.“ als Mitglied des übergeordneten Berufsverbandes „Kooperation deutscher Tierheilpraktiker Verbände e.V.“ zur Aufgabe gemacht den Beruf des Tierheilpraktikers zu erhalten und zu festigen.

Der „Verband freier Tierheilpraktiker e.V.“ setzt bei seinen Mitgliedern eine qualifizierte Ausbildung voraus, die durch eine Kenntnisüberprüfung gemäß den Kenntnisüberprüfungsrichtlinien der Kooperation der Tierheilpraktikerverbände abgesichert wird. Die Mitglieder unterliegen der Berufsordnung der Kooperation der Tierheilpraktikerverbände und verpflichten sich zu regelmäßiger Weiterbildung.

  • www.freie-tierheilpraktiker.de
  • www.kooperation-thp.de